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Erwirkung eines Mahnbescheides mittels falscher Angaben
Freitag, 04. Mai 2012
Nach den Beschlüssen des OLG Celle vom 01.11.2011 und des Bundesgerichtshofes vom 20.12.2011 erfüllt die Erklärung unrichtiger Tatsachen in einem Mahnantrag mit dem Willen, den Rechtspfleger zum Erlass eines Mahnbescheides gegen den Antragsgegner zu veranlassen, obwohl dem Antragsteller die Nichtexistenz der geltend gemachten Forderung bewusst ist, den Tatbestand des Betruges nach § 263 StGB.
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Haftung der Bahn für glatten Bahnsteig
Montag, 02. April 2012
 bun

Der Bundesgerichtshof hatte im Januar 2012 über den Schadensersatzanspruch eines Fahrgastes wegen eines Sturzes aufgrund von Glatteis auf einem Bahnsteig zu entscheiden.
Die Beklagte zu 1, die DB Fernverkehr AG, erbringt Eisenbahnverkehrsleistungen im Fernverkehr. Die Klägerin erwarb bei ihr einen Fahrausweis für eine Fahrt mit dem ICE von Solingen nach Dresden. Auf dem Weg zum Haltepunkt des ICE stürzte die Klägerin auf dem Bahnsteig des Bahnhofs. Eigentümerin des Bahnhofs ist die DB Station & Service AG. Diese hatte die Reinigung und den Winterdienst der Beklagten zu 2, der DB Services GmbH, übertragen. Die Beklagte zu 2 hat behauptet, sie habe ihrerseits den Winterdienst auf den Streithelfer übertragen. Wegen der durch den Sturz zugezogenen Verletzungen nahm die Klägerin zunächst die DB Station & Service AG in Anspruch. Das Landgericht wies diese Klage mit der Begründung ab, die DB Station & Service AG habe die ihr obliegende Räum- und Streupflicht auf die Beklagte zu 2. übertragen.

Letztes Update ( Freitag, 13. April 2012 )
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Verfassungswidrigkeit der 5 %-Sperrklausel im Europawahlrecht
Freitag, 10. Februar 2012
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat mit seinem heute verkündeten Urteil entschieden, dass die bei der Europawahl 2009 (7. Wahlperiode) geltende Fünf-Prozent-Sperrklausel unter den gegenwärtigen Verhältnissen gegen die Grundsätze der Wahlrechtsgleichheit und der Chancengleichheit der politischen Parteien verstößt, und daher die der Sperrklausel zugrunde liegende Vorschrift des § 2 Abs. 7 Europawahlgesetz (EuWG) für nichtig erklärt. Demgegenüber hat der Senat die von einem Beschwerdeführer gerügte Verhältniswahl auf der Grundlage „starrer“ Listen nicht beanstandet.
Die Verfassungswidrigkeit der Fünf-Prozent-Sperrklausel führt jedoch nicht dazu, die Wahl zum Europäischen Parlament des Jahres 2009 für ungültig zu erklären und eine Neuwahl anzuordnen.
 
Letztes Update ( Freitag, 10. Februar 2012 )
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Keine fehlerhafte Gesellschaft bei Vollmachtsüberschreitung durch Insichgeschäft
Mittwoch, 18. Januar 2012
 pears Sofern ein Bevollmächtigter bei der Errichtung einer Gesellschaft die ihm erteilte Generalvollmacht missbraucht, kann er nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes aus September 2011 wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung aus § 826 BGB haften.
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(Kein) islamisches Gebet in der Schule
Mittwoch, 30. November 2011
Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 30.11.2011 ist ein Schüler ist nicht berechtigt, während des Besuchs der Schule außerhalb der Unterrichtszeit ein Gebet zu verrichten, wenn dies konkret geeignet ist, den Schulfrieden zu stören.
Der Kläger, Schüler eines Gymnasiums in Berlin, ist muslimischen Glaubens. Im November 2007 verrichtete er in der Pause zwischen zwei Unterrichtsstunden zusammen mit Mitschülern auf einem Flur des Schulgebäudes das Gebet nach islamischem Ritus. Die Schüler knieten dabei auf ihren Jacken, vollzogen die nach islamischem Ritus erforderlichen Körperbewegungen und deklamierten den vorgegebenen Text. Am folgenden Tag wies die Schulleiterin die Schüler darauf hin, die Verrichtung eines Gebets werde auf dem Schulgelände nicht geduldet. Mit Schreiben vom selben Tag teilte sie den Eltern des Klägers mit, an der Schule seien religiöse Bekundungen nicht erlaubt. Auf die daraufhin erhobene Klage hat das Verwaltungsgericht Berlin festgestellt, dass der Kläger berechtigt sei, während des Besuchs des Gymnasiums außerhalb der Unterrichtszeit einmal täglich sein islamisches Gebet zu verrichten. Auf die Berufung des beklagten Landes Berlin hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die Klage abgewiesen. Diese Entscheidungen finden Sie auf rep-jura.de bereits unter dem 07.06.2011 (Klicken Sie zur Ansicht hier ! ) zusammengefasst.
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Für die Erheblichkeit des Mangels ist der Zeitpunkt der Rücktrittserklärung entscheidend
Mittwoch, 09. November 2011
 pears

Der Bundesgerichtshof hat im Juni 2011 entschieden, dass es für die Erheblichkeit eines Sach- bzw. Rechtsmangels auf den Zeitpunkt der Rücktrittserklärung ankommt.
Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Kläger kaufte im September 2003 vom Beklagten ein Neufahrzeug Mazda M 6 Kombi für 25.860 €. Nach Auslieferung des Fahrzeugs rügte der Kläger eine Vielzahl von Mängeln, die zu einer Reihe von Werkstattaufenthalten führten. Mit Schreiben vom 23. November 2005 trat der Kläger vom Kaufvertrag zurück. Mit seiner Klage hat er Rückzahlung des Kaufpreises Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs sowie Zahlung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten begehrt.

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