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Erwirkung eines Mahnbescheides mittels falscher Angaben |
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Freitag, 04. Mai 2012 |
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Nach den Beschlüssen des OLG Celle vom 01.11.2011 und des Bundesgerichtshofes vom 20.12.2011 erfüllt die Erklärung unrichtiger Tatsachen in einem Mahnantrag mit dem Willen, den Rechtspfleger zum Erlass eines Mahnbescheides gegen den Antragsgegner zu veranlassen, obwohl dem Antragsteller die Nichtexistenz der geltend gemachten Forderung bewusst ist, den Tatbestand des Betruges nach § 263 StGB.
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Haftung der Bahn für glatten Bahnsteig |
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Montag, 02. April 2012 |
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Der Bundesgerichtshof hatte im Januar 2012 über den Schadensersatzanspruch eines Fahrgastes wegen eines Sturzes aufgrund von Glatteis auf einem Bahnsteig zu entscheiden.
Die Beklagte zu 1, die DB Fernverkehr AG, erbringt Eisenbahnverkehrsleistungen im Fernverkehr. Die Klägerin erwarb bei ihr
einen Fahrausweis für eine Fahrt mit dem ICE von Solingen nach Dresden.
Auf dem Weg zum Haltepunkt des ICE stürzte die Klägerin auf dem
Bahnsteig des Bahnhofs. Eigentümerin des Bahnhofs ist die DB Station
& Service AG. Diese hatte die Reinigung und den Winterdienst der
Beklagten zu 2, der DB Services GmbH, übertragen. Die Beklagte zu 2 hat
behauptet, sie habe ihrerseits den Winterdienst auf den Streithelfer
übertragen. Wegen der durch den Sturz zugezogenen Verletzungen nahm die
Klägerin zunächst die DB Station & Service AG in Anspruch. Das
Landgericht wies diese Klage mit der Begründung ab, die DB Station &
Service AG habe die ihr obliegende Räum- und Streupflicht auf die
Beklagte zu 2. übertragen.
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Letztes Update ( Freitag, 13. April 2012 )
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Verfassungswidrigkeit der 5 %-Sperrklausel im Europawahlrecht |
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Freitag, 10. Februar 2012 |
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Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat mit seinem heute
verkündeten Urteil entschieden, dass die bei der Europawahl 2009 (7.
Wahlperiode) geltende Fünf-Prozent-Sperrklausel unter den gegenwärtigen
Verhältnissen gegen die Grundsätze der Wahlrechtsgleichheit und der
Chancengleichheit der politischen Parteien verstößt, und daher die der
Sperrklausel zugrunde liegende Vorschrift des § 2 Abs. 7
Europawahlgesetz (EuWG) für nichtig erklärt. Demgegenüber hat der Senat
die von einem Beschwerdeführer gerügte Verhältniswahl auf der Grundlage
„starrer“ Listen nicht beanstandet.
Die Verfassungswidrigkeit der Fünf-Prozent-Sperrklausel führt jedoch
nicht dazu, die Wahl zum Europäischen Parlament des Jahres 2009 für
ungültig zu erklären und eine Neuwahl anzuordnen.
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Letztes Update ( Freitag, 10. Februar 2012 )
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Keine fehlerhafte Gesellschaft bei Vollmachtsüberschreitung durch Insichgeschäft |
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Mittwoch, 18. Januar 2012 |
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Sofern ein Bevollmächtigter bei der Errichtung einer Gesellschaft die ihm erteilte Generalvollmacht missbraucht, kann er nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes aus September 2011 wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung aus § 826 BGB haften. |
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(Kein) islamisches Gebet in der Schule |
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Mittwoch, 30. November 2011 |
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Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 30.11.2011 ist ein
Schüler ist nicht berechtigt, während des Besuchs der Schule außerhalb
der Unterrichtszeit ein Gebet zu verrichten, wenn dies konkret geeignet
ist, den Schulfrieden zu stören.
Der Kläger, Schüler eines Gymnasiums in Berlin, ist muslimischen
Glaubens. Im November 2007 verrichtete er in der Pause zwischen zwei
Unterrichtsstunden zusammen mit Mitschülern auf einem Flur des
Schulgebäudes das Gebet nach islamischem Ritus. Die Schüler knieten
dabei auf ihren Jacken, vollzogen die nach islamischem Ritus
erforderlichen Körperbewegungen und deklamierten den vorgegebenen Text.
Am folgenden Tag wies die Schulleiterin die Schüler darauf hin, die
Verrichtung eines Gebets werde auf dem Schulgelände nicht geduldet. Mit
Schreiben vom selben Tag teilte sie den Eltern des Klägers mit, an der
Schule seien religiöse Bekundungen nicht erlaubt. Auf die daraufhin
erhobene Klage hat das Verwaltungsgericht Berlin festgestellt, dass der
Kläger berechtigt sei, während des Besuchs des Gymnasiums außerhalb der
Unterrichtszeit einmal täglich sein islamisches Gebet zu verrichten. Auf
die Berufung des beklagten Landes Berlin hat das Oberverwaltungsgericht
Berlin-Brandenburg die Klage abgewiesen. Diese Entscheidungen finden
Sie auf rep-jura.de bereits unter dem 07.06.2011 ( Klicken Sie zur Ansicht hier ! ) zusammengefasst.
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Für die Erheblichkeit des Mangels ist der Zeitpunkt der Rücktrittserklärung entscheidend |
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Mittwoch, 09. November 2011 |
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Der Bundesgerichtshof hat im Juni 2011 entschieden, dass es für die Erheblichkeit eines Sach- bzw. Rechtsmangels auf den Zeitpunkt der Rücktrittserklärung ankommt.
Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Kläger kaufte im September 2003 vom Beklagten ein Neufahrzeug Mazda M 6 Kombi für 25.860 €. Nach Auslieferung des Fahrzeugs rügte der Kläger eine Vielzahl von Mängeln, die zu einer Reihe von Werkstattaufenthalten führten. Mit Schreiben vom 23. November 2005 trat der Kläger vom Kaufvertrag zurück.
Mit seiner Klage hat er Rückzahlung des Kaufpreises Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs sowie Zahlung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten begehrt.
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